Die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V. (LKB) ist der Zusammenschluss der
Träger von Krankenhäusern und ihrer Verbände im Land Brandenburg. Dazu wird Näheres
in der
Satzung geregelt.
Mitglieder
Als
Mitglieder
gehören dem Verein die pluralen Träger und ihre Verbände im Land Brandenburg an.
Diese repräsentieren 51 Krankenhäuser mit rund 16.000 aufgestellten
Betten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. In den Brandenburger Krankenhäusern
werden jährlich über eine halbe Million Patienten behandelt. Hierfür wird ein
breites therapeutisches Leistungsspektrum in den verschiedensten
Behandlungsformen - stationär, teilstationär und ambulant - angeboten. Mit
23.000 Beschäftigten stellen sie darüber hinaus einen bedeutenden
Wirtschaftsfaktor in der Region dar.
Organe
Die Organe der Krankenhausgesellschaft sind die Mitgliederversammlung und
der Vorstand.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Zur Unterstützung der
Vorstandsarbeit und für die Beratung der Träger werden
Gremien
gebildet.
Gründung
Die LKB wurde 1990 gegründet und dient satzungsgemäß ausschließlich
gemeinnützigen Zwecken.
Dachverband
Der Spitzenverband auf Bundesebene ist die
Deutsche
Krankenhausgesellschaft mit
Sitz in Berlin.
Partner
Die LKB unterstützt das Krankenhauswesen im Zusammenwirken mit staatlichen und
anderen Institutionen des Gesundheitswesens im Land Brandenburg. Sie möchte
die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser festigen und ausbauen. |